Hörtheatrale

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hörtheatrale 


1. Kartenvorverkauf

Der Kartenvorverkauf erfolgt durch Online-Bestellung über die Homepage www.diehoertheatrale.de und die in den Flyern, Plakaten und der Presse genannten Vorverkaufsstellen.

Sofortdruck: Um die Einlasskontrolle zügig zu gestalten, wird jedes Ticket separat ausgedruckt. Kopieren ist zwecklos, jedes Ticket wird von der Einlasskontrolle nur ein einziges Mal akzeptiert!

Bei ermäßigten Eintrittskarten ist unaufgefordert der entsprechende Ausweis vorzulegen. Der ermäßigte Eintritt ohne Ausweis ist nicht zulässig. Der entsprechende Kartenaufpreis bis zum normalen Eintrittspreis ist an der Abendkasse zu entrichten.

2. Kartenreservierung

Reservierte Karten sind innerhalb von 3 Tagen bei den angegebenen Vorverkaufsstellen zu bezahlen und abzuholen. Ansonsten verfällt die Reservierung und die Karten gehen wieder in den freien Verkauf.

Außerdem sind kurzfristig reservierte Karten an der Abendkasse bis spätestens eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abzuholen, ansonsten verfällt der Anspruch auf Reservierung.

3. Ermäßigungen

Bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises erhalten Schüler und Studenten, Freiwilligendienstler, Azubis und Stadtpassinhaber Karten zum ermäßigten Eintrittspreis. Das Kontingent ermäßigter Karten ist begrenzt.

4. Rückgabe und Umtausch

Die Besucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen; Reklamationen sind nach dem Verlassen der Kartenvorverkaufsstellen / Abendkasse nicht mehr möglich.

Tickets sind vom Umtausch und Rückgabe (laut BGB § 312 b Abs. 3 Nr. 6) ausgeschlossen und nicht übertragbar. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.

Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten.

Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen.

5. Sonstiges

Speisen und Getränke: Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet.

Fotografieren und Mobiltelefon: Während der Vorstellung ist das Fotografieren sowie das Aufzeichnen von Bild und Ton verboten. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden. Außerdem müssen die Mobiltelefone ausgeschaltet sein.

Hunde sind während der Vorstellung im Bereich der Freilichtbühne und im Zuschauerbereich nicht gestattet.

6. Abbruch der Aufführung bei OPEN AIR – Veranstaltungen 

Die Aufführung beginnt auch bei widrigen Witterungsverhältnissen. 

Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte (bis zur Pause) hat der Besucher Anspruch auf eine Gutschrift für eine andere Vorstellung oder im Ausnahmefall Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Dies geschieht nicht automatisch, sondern die Karten müssen dazu an der Abendkasse am Veranstaltungstag vorgelegt werden. Eine spätere Rückgabe ist nicht möglich. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
Bei Spielabbruch nach der ersten Vorstellungshälfte (in der Pause oder nach Beginn der zweiten Vorstellungshälfte) aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Witterung, Krankheit u.ä.) besteht – wie bei Freilichttheatern üblich – kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes oder anderer Aufwendungen.

7. Inkrafttreten

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.03. 2013 in Kraft.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Die Hörtheatrale Marburg

 

 

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